Hinweisgebersystem

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sog. EU- Whistleblower-Richtlinie
So können Sie einen Hinweis abgeben:

Das Hinweisgebersystem bietet Ihnen einen Kanal, über welchen Sie 24/7 potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten oder Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner in unserer Lieferkette zu melden können, die eine schnelle Überprüfung und – falls notwendig – Reaktion unseres Unternehmens erfordern.

Dies berührt jedoch nicht das gesetzlich verankerte Recht, sich an die zuständigen Behörden zu wenden.

Online-Meldekanal

Sie haben die Möglichkeit, über eine internetbasierte Kommunikationsplattform Parlabox in unterschiedlichen Sprachen mit dem Aufklärungs-Office in Kontakt zu treten. Das System ist vertraulich und geschützt.

Anschließend wird Ihre Information bearbeitet:

Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis?

Qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter*innen prüfen alle Meldungen auf potentielle Schwere Regelverstöße durch Beschäftigte der Firma Holz-Richter GmbH gründlich und gehen ihnen systematisch nach. Zunächst erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Anschließend wird ihr Hinweis bewertet. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen insbesondere von Hinweisgeber*innen. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potentiellen Regelverstoß ergibt, wird eine geeignete Untersuchungseinheit mit der Untersuchung des Falls beauftragt. Anschließend bewertet unser Aufklärungs-Team die Untersuchungsergebnisse und spricht im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens eine geeignete Sanktionierungsempfehlung aus. Informationen über den Bearbeitungsstatus* Ihres Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden Ihnen unverzüglich mitgeteilt.

Potentielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner, einschließlich schwerwiegender Risiken und Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferanten, können ebenfalls gemeldet werden. Das gilt ebenso für sonstige Meldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Das Aufklärungs-Team informiert die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken.

*Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt u.a. vom Gegenstand des Hinweises ab.